Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Bankrecht

Banken leihen dir nur Geld, wenn du beweisen kannst, dass du es nicht brauchst Mark Twain, Autor (1835–1910)

Als Fachanwältin für Bankrecht machen Probleme im Zahlungsverkehr und die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen nach einer mißbräuchlichen Verwendung von Zahlungsmittel im Online-Banking, von Zahlungskarten (EC-Karte oder Apple Pay) und Kreditkarten, den Hauptteil meiner Tätigkeit aus.

Ich helfe Ihnen beim Mißbrauch von Zahlungsmittel

Grundsätzlich ist der Bank das Verwendungsrisiko von Zahlungsmittel, also von Online-Banking-Zugängen und Zahlungskarten sowie Kreditkarten zugewiesen. Die Haftung des Bankkunden ist hingegen grundsätzlich auf 50,- € beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung wird in der Praxis von den Banken nicht akzeptiert. Die Banken wenden gegen die Forderung des Kunden auf Erstattung regelmäßig ein, dass die mißbräuchliche Zahlung durch den Kunden selbst veranlasst wurde oder nur wegen einem grob fahrlässigen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Bank zustande kommen konnte. Üblicherweise ist in diesen Fällen ein Klageverfahren notwendig. Nur in seltenen Fällen zahlt die Bank außerhalb eines Gerichtsverfahrens.

Ich führe Klageverfahren

Als Fachanwältin für Bankrecht führe ich viele  Klageverfahren gegen Banken und Sparkassen um die Erstattungsforderung des Bankkunden durchzusetzen. Dabei ist es immer eine Frage des Einzelfalls, ob eine Pflichtverletzung des Bankkunden überhaupt vorliegt, ob diese für die mißbräuchliche Zahlung ursächlich war oder ob dem Bankkunden grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Hat der Bankkunde die Bank vor Ausführung des Zahlungsauftrags über deren Kundenhotline angerufen und dort angegeben, dass die vorgemerkten Zahlungen nicht von ihm autorisiert wurden, sondern auf einer mißbräuchlichen Verwendung des Onlinebanking-Zugangs beruhen, dann muss die Bank, wenn sie die Zahlung trotzdem ausführt, das Geld an den Kunden erstatten. Die Berliner Sparkasse musste deshalb vor dem Amtsgericht Berlin Mitte im Rahmen eines von mir geführten Klageverfahrens die Erstattungsforderung meiner Mandantin anerkennen.

Ich helfe Ihnen bei Problemen mit der Darlehensfinanzierung

Darüber hinaus berate und vertrete ich als Fachanwältin für Bankrecht Privat- und Geschäftskunden bei Problemen mit Darlehensfinanzierungen aller Art.
Besonders komplexe Finanzierungsstrukturen unter Einbeziehung von Swaps, strukturierten Darlehen, Forwards und/ oder Fremdwährungskomponenten bedürfen eines aktiven Risikomanagements. Dabei ist es gerade im Rahmen von Unternehmensfinanzierungen und bei Darlehen für Geschäftskunden zur Risikobewertung wichtig, eine objektive Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten zum Ausstieg aus einer solchen Risikofinanzierung zu erhalten. Oftmals reicht auch eine fundierte Bewertung der Rechtslage aus, um mit der Bank Refinanzierungsgespräche auf Augenhöhe führen zu können.

Ich erstelle Gutachten und verhandle mit den Banken

Ich erstelle Gutachten zur Frage von Ausstiegsmöglichkeiten und Ersatzansprüchen im Zusammenhang mit Finanzierungsstrukturen und Finanzierungselementen aller Art. Darüber hinaus führe ich Verhandlungen mit Banken zur Umfinanzierung oder Vertragsaufhebung und Sicherheitenfreigabe. Wenn alle anderen Optionen versagen, steht in letzter Konsequenz der Gerichtsprozess zur Durchsetzung von Ansprüchen des Bankkunden im Raum. Durch meine langjährige Prozesserfahrung in Fällen der Bankenhaftung kann ich Ihnen auch hierbei eine optimale Vertretung gewährleisten.

Ein wesentliches Problem bei der Ablösung von Immobiliendarlehen stellte – jedenfalls in der Vergangenheit –  die Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Rückführung von grundpfandrechtlich besicherten Darlehen dar.

Rückforderung überhöhter Vorfälligkeitsentschädigung

In der Niedrigzinsphase, die bis Februar/März 2022 andauerte, berechneten die Banken eine Vorfälligkeitsenschädigung, die höher war als die geschuldeten Kreditzinsen. Das widerspricht dem Wesen der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Vorfälligkeitsenschädigung soll die Bank nur für den Zinsverlust entschädigen, welchen die Bank dadurch erleidet, dass der Darlehensnehmer das Darlehen früher als geplant zurückzahlt. Die Bank darf sich durch diesen Umstand allerdings auch nicht bereichern. Deshalb kann die Vorfälligkeitsentschädigung teilweise zurückgefordert werden. Sprechen Sie mich an, ich informiere Sie hierzu gerne.

Sprechen Sie mich an.







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