Private Krankenversicherung
Im Rahmen der Krankenversicherung steht immer wieder die Frage der Kostenübernahme für eine Heilbehandlung oder für ein Hilfsmittel im Raum. Darüber hinaus können sich auch dann Probleme ergeben, wenn der Versicherer den Vertragsschluss wegen der (vermeintlichen) Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen kündigt. Diese Kündigung ist für den privat Versicherten deshalb besonders schmerzlich, weil er in einer anderen Krankenversicherung dann auf den Basistarif verwiesen wird, denn idR. wird einem Versicherten, welchem von einem anderen Versicherer der Vertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht gekündigt hat, nur zum Basistarif versichern. Der kündigende Versicherer ist wegen § 193 Abs. 5 VVG von der Verpflichtung zur Weiterführung des Vertrages im Basistarif befreit.
Ich berate und vertrete Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen im Rahmen der privaten Krankenversicherung.