Lebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung und die fondsgebundene Lebensversicherung bilden einen wesentlichen Teil der Altersversorgung, daneben gibt es die Risikolebensversicherung, welche entweder bei der Darlehensgewährung, oder aber bei Hinterbliebenenabsicherung eine Rolle spielt. In der Vergangenheit wurden insbesondere britische Lebensversicherungen gegen Einmalbeitrag in so genannte Versicherungsmodelle, wie z.B. EuroPlan, Lex-Konzep-Rente und Sicherheits-Kompakt-Rente eingebunden. Die Einmalbeiträge waren in diesen Fällen durch Darlehen (meist in Form von Fremdwährungsdarlehen) finanziert und wurden nicht ratierlich, sondern durch den Einsatz von Tilgungsinstrumenten (meist Wertpapiersparpläne) zurückgezahlt. Aber auch deutsche Versicherer haben sich solcher Rentenmodelle bedient, so beispielsweise die SpaRenta Kombi-Rente. Bei diesen Modell stellte sich in hohem Maße das Problem, dass der Nichteintritt der versprochenen Rendite zu einem Scheitern der Anlage und im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz der Anleger führte, denn die Anlagebeträge begannen nicht selten ab einer Anlagesumme von 100.000,- €.
Aber auch abseits dieser existenzbedrohenden Anlagemodelle benötigen Versicherungsnehmer die Beratung durch einen Spezialisten, wenn die Versicherung die versprochene Rendite nicht erwirtschaftet.
Seit dem Jahr 2015 besteht auch im besonderen Maße die Möglichkeit eines Widerspruchs nach § 5a VVG a.F. um hierdurch Verluste auszugleichen.
Diese Widerspruchs- / oder Widerrufsfälle bildeten seither einen großen Teil meiner Tätigkeit im Zusammenhang mit Lebensversicherungen, insbesondere britischer Anbieter. Ich vertrete Versicherungsnehmer und Begünstigte bei der Rückforderung von Versicherungsbeiträgen im Falle des Widerrufs und bei der Durchsetzung ihrer Leistungen aus der Versicherung, im Wege der Kapitalauszahlung.