Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Kosten

Für die außergerichtliche Vertretung sowie für die Vertretung im Gerichtsverfahren richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Abhängigkeit zum Gegenstandswert. Der Gegenstandswert ist der Wert des Interesses, also bei der Geltendmachung einer Forderung deren Höhe.

Die Erstellung von Gutachten, Beratungen und sonstigen Prüfungsleistungen erfolgt nach Zeithonorar. Dieses setze ich – je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit – mit 190,- €/Stunde bis 290,- €/Stunde an. Grundsätzlich ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für einen fest umschriebenen Auftrag möglich. Auch für die außergerichtliche Vertretung kann eine Abrechnung nach Stundenhonorar angezeigt sein, wenn die Kosten auf der Grundlage des Gegenstandswerts in Anbetracht des Arbeitsumfangs unangemessen hoch wären.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz lässt auch die Vereinbarung von Erfolgshonorar in bestimmten Fällen zu (§ 4a RVG). Darüber hinaus arbeite ich mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen. Dieser finanziert Gerichtsverfahren gegen Erfolgsbeteiligung. Gerne prüfe ich Ihre Angelegenheit dahingehend, ob bei hinreichenden Erfolgsaussichten und voraussichtlicher Leistungsfähigkeit des Gegners, eine Finanzierung der Kosten eines Gerichtsverfahrens durch den Prozesskostenfinanzierer in Betracht kommt.