Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung – Ihre Rechte als Versicherungsnehmer

Als Fachanwältin für Versicherungsrecht setze ich Ihre Ansprüche durch

Ich bin spezialisiert auf die Durchsetzung von Leistungsansprüchen in der Wohngebäudeversicherung und gewerblichen Gebäudeversicherung. Wenn Ihre Versicherung die Regulierung verzögert, den Schaden ablehnt oder nur teilweise zahlt, unterstütze ich Sie mit meiner juristischen Expertise.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Schäden an ihrem Gebäude. Versichert sind – je nach Vertragsvereinbarung – Schäden durch:

Feuer (Brand, Blitzschlag)
Leitungswasser (Rohrbruch, Wasserschäden)
Sturm und Hagel
Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdrutsch)

Während die Wohngebäudeversicherung für private Immobilien abgeschlossen wird, benötigen gewerblich genutzte Gebäude meist Einzelfallversicherungen wie Feuer-, Leitungswasser- oder Glasbruchversicherung.

📌 Wichtig: Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, wird aber von Banken bei der Kreditvergabe oft verlangt.

Wer ist Versicherungsnehmer?

Die Gebäudeversicherung wird auf den Eigentümer des Gebäudes abgeschlossen. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Verwalter Versicherungsnehmer. Die Zahlungen des Versicherers stehen jedoch den einzelnen Eigentümern zu, sofern deren Sondereigentum betroffen ist.

Welche Kosten deckt die Gebäudeversicherung?

Wiederherstellungs- und Reparaturkosten
Abriss- und Aufräumkosten
Mietausfall bei vermieteten Gebäuden

Die meisten Wohngebäudeversicherungen sind Neuwertversicherungen, d. h., sie übernehmen die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes.

Typische Streitpunkte in der Wohngebäudeversicherung

Viele Versicherungsnehmer haben Schwierigkeiten mit ihrer Versicherung, insbesondere wenn es um:

Die Höhe der Reparaturkosten geht
Verzögerte oder verschleppte Regulierung vorliegt
Eine Ablehnung des Schadensfalls durch den Versicherer erfolgt
Vorwürfe einer Obliegenheitsverletzung erhoben werden

Was tun im Schadensfall?

1️ Schaden unverzüglich melden – z. B. bei Brandschäden, Wasserschäden oder Sturmschäden
2️ Kostenvoranschläge einholen – von Handwerkern oder einem Gutachter für größere Schäden
3️ Sachverständigen beauftragen – sinnvoll bei umfangreichen Schäden (Kosten werden meist nicht erstattet)
4️ Zahlungsaufforderung stellen – Kostenvoranschläge beim Versicherer einreichen
5️ Abschlagszahlung fordern – einen Monat nach Schadensmeldung haben Sie Anspruch darauf

📌 Achtung: Versicherer setzen oft eigene Gutachter ein, die nicht unabhängig sind, sondern im Interesse der Versicherung handeln.

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Ich berate und vertrete Versicherungsnehmer in der Wohngebäudeversicherung und gewerblichen Gebäudeversicherung, wenn:

die Schadensregulierung verzögert wird
die Leistung abgelehnt oder gekürzt wurde
die Versicherung über Monate nicht reagiert

Durch mein großes Netzwerk im BNI kann ich Ihnen zudem qualifizierte Handwerker vermitteln, um die Schadensregulierung zu beschleunigen.

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