Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, welche dem Gebäudeeigentümer Schutz vor den finanziellen Belastungen aufgrund von Schäden an dem Gebäude gewährt. Abgesichert sind – je nach Vereinbarung – die Gefahren: Feuer (insbesondere Brand und Blitzschlag), Leitungswasser (einschließlich Rohrbruch), Hagel- und Sturm und gegebenenfalls weitere Elementargefahren.
Zwar ist die Wohngebäudeversicherung für ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden bestimmt, im Rahmen der Vertragsfreiheit kann die Wohngebäudeversicherung jedoch auch für andere Gebäude vereinbart werden. Bei Gebäuden, die gewerblich genutzt werden, also insbesondere bei Industriegebäuden, werden Einzelfallgefahrenversicherungen (z.B. Feuer-, Leitungswasser-, Glasbruch) abgeschlossen.
Versichert ist das Gebäude an sich, so dass üblicherweise der Eigentümer des Gebäudes der Versicherungsnehmer ist; das ist allerdings nicht zwingend, auch der Hausverwalter kann eine Wohngebäudeversicherung für den Eigentümer des Gebäudes abschließen. Die Zahlung aus der Versicherung steht bei einem Schaden jedoch dem Versicherten, also dem Gebäudeeigentümer, zu.
Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, jedoch hat sie eine besondere Relevanz bei der Kreditvergabe. Üblicherweise wird die Finanzierung eines Immobilienerwerbs vom Abschluss einer Wohngebäudeversicherung abhängig gemacht. Die regelmäßig als Neuwertversicherung abgeschlossene Gebäudeversicherung ersetzt dem Gebäudeeigentümer die aktuellen und ortsüblichen Wiederherstellung-bzw. Reparaturkosten bei Beschädigung oder Zerstörung des Gebäudes. Darüber hinaus deckt die Versicherung weitere Kosten oder Schäden ab, wie z.B. Kosten für Aufräumarbeiten oder einen Mietausfall bei vermieteten Gebäuden.
Probleme für den Versicherungsnehmer ergeben sich insbesondere dann, wenn der Versicherer die Schadensregulierung ablehnt, weil nach seiner Auffassung der Schaden nicht auf ein versichertes Risiko zurückgeht oder aber eine Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherungsnehmers vorliegen soll. Ich berate und vertrete Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer.

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