Baukindergeld
Baukindergeld: Ablehnungsentscheidung der KfW
Die Anträge auf Gewährung von Baukindergeld sind bei der KfW zu stellen. Die KfW prüft die Förderungsfähigkeit auf der Grundlage ihres Merkblatts „Baukindergeld“ und ihrer AGBs. Eine Beantragung von Baukindergeld kann ausschließlich über die Webseite der KfW erfolgen. Zu einer Ablehnungsentscheidung der KfW kann es dann kommen, wenn die nach dem Merkblatt erforderlichen Unterlagen nicht vollständig auf der Internetseite hochgeladen wurden. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der von der KfW gesetzten Frist hochgeladen ergeht eine Ablehnungsentscheidung.
Dem Zuschussempfänger steht dann die Möglichkeit der Zahlungsklage vor den Zivilgerichten offen. Die Auffassung, für die Klage gegen die KfW im Zusammenhang mit der Gewährung von Baukindergeld, sei der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, ist falsch. Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Beschluss vom 22.6.2020 (Az. M 12 K 20.817) festgestellt, dass für Streitigkeiten im Hinblick auf die Gewährung von Baukindergeld der Zivilrechtsweg eröffnet ist, dies hat auch das Verwaltungsgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 18.2.2020 (Az. 7 A 3078 / 19) festgestellt.
Für Zuschussempfänger, deren Antrag auf Gewährung von Baukindergeld von der KfW zurückgewiesen wurde, mache ich die Ansprüche auf das Baukindergeld außergerichtlich und gerichtlich geltend, kontaktieren Sie mich.