Bankrecht
Banken leihen dir nur Geld, wenn du beweisen kannst, dass du es nicht brauchst Mark Twain, Autor (1835–1910)
Fachanwältin für Bankrecht: Ihre Ansprechpartnerin bei Zahlungsverkehrsproblemen und Erstattungsansprüchen
Als Fachanwältin für Bankrecht unterstütze ich Sie umfassend bei der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen nach missbräuchlicher Verwendung von Zahlungsmitteln im Online-Banking, bei Zahlungskarten (EC-Karten, Apple Pay) und Kreditkarten.
Zahlungsmittelmissbrauch im Online-Banking und Zahlungskartenbetrug
Die Haftung im Zahlungsverkehr liegt grundsätzlich bei der Bank, die für das Verwendungsrisiko von Zahlungsmitteln verantwortlich ist. Doch die Haftung des Bankkunden ist in der Regel auf 50 Euro begrenzt, was Banken oft nicht anerkennen. Sie wehren sich häufig gegen die Erstattung von missbräuchlich verwendeten Zahlungsmitteln, indem sie behaupten, der Kunde habe die Zahlung selbst veranlasst oder grob fahrlässig gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. In vielen Fällen ist daher ein Gerichtsverfahren erforderlich, um den Erstattungsanspruch durchzusetzen.
Erfolgreiche Klageverfahren gegen Banken
Ich führe Klageverfahren gegen Banken und Sparkassen, um die Erstattungsforderungen meiner Mandanten durchzusetzen. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, ob der Bankkunde grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann oder ob die Bank die Zahlung trotz einer Anzeige des missbräuchlichen Zugriffs ausgeführt hat. Im Rahmen eines von mir geführten Verfahrens konnte die Berliner Sparkasse vor dem Amtsgericht Berlin Mitte die Erstattung des missbräuchlich verwendeten Betrags an meine Mandantin anerkennen.
Beratung bei Darlehensfinanzierungen und komplexen Finanzierungsstrukturen
Neben der Unterstützung im Zahlungsverkehr berate ich Privat- und Geschäftskunden zu Darlehensfinanzierungen und komplexen Finanzierungsstrukturen, wie Swaps, strukturierte Darlehen, Forwards und Fremdwährungskomponenten. Besonders bei Unternehmensfinanzierungen ist es entscheidend, Risiken frühzeitig zu erkennen und mit der Bank auf Augenhöhe über Refinanzierungen oder Vertragsaufhebungen zu sprechen. Hierbei helfe ich Ihnen, die rechtlichen Aussteigeroptionen zu bewerten und gegebenenfalls durchzusetzen.
Gutachten und Verhandlungen mit Banken
Ich erstelle Gutachten zu den rechtlichen Ausstiegsmöglichkeiten und Ersatzansprüchen bei komplexen Finanzierungsstrukturen. In Verhandlungen mit Banken strebe ich an, für Sie umfassende Refinanzierungen oder Vertragsaufhebungen zu erreichen und eine Sicherheitenfreigabe zu erwirken. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, führe ich für Sie auch den Gerichtsprozess zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Vorfälligkeitsentschädigung bei der Ablösung von Immobiliendarlehen
Ein häufiges Problem bei der vorzeitigen Rückführung von Immobiliendarlehen stellt die Vorfälligkeitsentschädigung dar. In der Vergangenheit gab es in diesem Bereich immer wieder Streitigkeiten zwischen Banken und Kunden. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen die Bank im Zusammenhang mit der Vorfälligkeitsentschädigung zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.
Sprechen Sie mich an.
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