Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Probleme bereitet die betriebliche Altersversorgung dem Arbeitgeber einerseits dort, wo eine unsachgemäße Vertragsgestaltung und sinkende Kapitalerträge die Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers im Hinblick auf die Versorgungszusage gefährden. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage erteilt für die er haftet, es ist daher an ihm zu überprüfen, ob die Anlage der Beiträge ihm diese Verpflichtung möglich macht.

Besondere Probleme bereitet oftmals die Pensionszusage an GmbH-Geschäftsführer. Die Pensionszusage an GmbH-Geschäftsführer war lange Zeit als Steuersparmodell sehr beliebt. Wie dies jedoch häufig bei solchen Modellen ist, fällt irgendwann der Steuervorteil weg, weil der Fiskus auf den Plan gerufen wurde und die einstmals vermeintlich rentierliche Anlage verwandelt sich in eine nicht unerhebliche Belastung für das Trägerunternehmen. Ich berate GmbH-Geschäftsführer und Trägerunternehmen bei der Abfindung oder Umwandlung von Pensionszusagen. Auch die Liquidation des Unternehmens kann erst abgeschlossen werden, wenn eine Regelung für die Pensionszusage gefunden wurde. Betroffene berate ich umfassend zu den bestehenden Möglichkeiten.

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