Britische Lebensversicherer
Seit dem Jahr 2008 beschäftigt mich bereits der Britische Lebensversicherer Scottish Widows (vormals Clerical Medical – CMI), zunächst wegen Schadenersatz aufgrund einer unzureichenden Aufklärung über seine Produkte und der Einbindung der Versicherung in fremdfinanzierte Lebensversicherungsmodelle sowie aktuell wegen der Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen nach der Entscheidung des BGH vom 11.07.2012 (IV ZR 151/11). Darüber hinaus kommt ein über den aktuellen Rückgabewert hinausgehender Bereicherungsanspruch infolge eines Widerspruchs in Betracht. Ich berate Sie hierzu gerne.
Auch bei der Standard Life sind die Widerspruchsbelehrungen – jedenfalls für die Zeit vor 2004 – inhaltlich fehlerhaft, so dass ein Widerspruch in Betracht kommt, welcher nach der Rechtsprechung zur Rückzahlung der Einzahlungen in die Versicherung abzüglich eines Risikoabschlags führt. Darüber hinaus hat der Versicherer dann noch eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.