Kapitalmarktrecht
Für Banken- und Finanzdienstleister welche Compliance nicht nur als notwendiges Übel, sondern als wichtige Aufgabe verstehen, führe ich Mitarbeiterschulungen zu verbraucherschutzrechtlichen Regelungen durch.
Markteinsteiger und solche Unternehmen, die sich erstmals mit der Implementierung einer Complianceabteilung befassen, unterstütze ich bei ihrem Vorhaben. Da ich mich seit dem Beginn meiner beruflichen Tätigkeit eingehend mit der Rechtsprechung zu Aufklärungs-, Beratungs-, Hinweis-und Informationspflichten für Anbieter beschäftige, kann ich Ihre Mitarbeiter so schulen, dass sie den Fallstricken einer unzureichenden Beratung oder Gesprächsprotokollierung sowie bei der Erstellung von Belehrungen und Verbraucherinformationen sicher ausweichen können und somit ein Reputationsschaden wegen Außerachtlassung von Verbraucherschutzvorschriften vermieden wird.