Strukturierte Darlehen / Swap
Bei dem Abschluss strukturierter Darlehen oder dem Einsatz von Derivaten wie beispielsweise Swaps, steht die Beratung im Vordergrund. Im Rahmen eines aktiven Risikomanagements gebe ich Einschätzungen über die Möglichkeiten des Ausstiegs aus einer solchen Finanzierungsform und verbessere durch gutachterliche Stellungnahmen zur Rechtslage die Verhandlungsposition über einen möglichen Neuabschluss des Kreditarrangements mit der Bank.
Die Rechtslage und insbesondere die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit Swap-Verträgen habe ich in einem Aufsatz dargelegt, welchen Sie hier erhalten. Zunächst erläutere ich in einem Überblick die beiden häufigsten Ausgestaltungen von Swaps, nämlich den Cross-Currency-Swap (Währungsswap) und den Zins-Swap. Dann stelle ich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sittenwidrigkeit bei Swap-Verträgen dar. Nach einer Gegenüberstellung der Aufklärungspflichten im Rahmen eines Finanzierungsberatungsvertrages und eines Anlage Beratungsvertrages gehe ich auf die Aufklärungspflicht der Bank nach der Entscheidung des BGH zum CMS Spread Ladder Swap ein und erläutere die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu der Aufklärungspflicht der Bank über den anfänglichen negativen Marktwert bei Zins- und Währungs-Swaps unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungen zur Konnexität zwischen Darlehensvertrag und Swapvertrag.