Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Rückforderung Beitragserhöhung PKV

Rückforderung von unwirksamen Beitragserhöhungen in der PKV

Versicherungsnehmer, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, können die Höhe ihrer Versicherungsbeiträge überprüfen lassen. In der Vergangenheit wurden von vielen Versicherern bis zum Jahre 2018 die Beitragserhöhungen in der PKV nicht begründet. § 203 Abs. 5 VVG bestimmt, dass die Beitragsänderung zu Beginn des zweiten Monats wirksam wird, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt. Waren in der Vergangenheit die Beitragserhöhungen in der PKV nicht begründet, so ist eine Rückforderung der hierauf entrichteten Beiträge nach der Entscheidung des BGH vom 19.12.2018 (IV ZR 255 / 17) möglich. In seiner Entscheidung vom 14.04.2021 (IV ZR 36/20) hat der BGH dann festgestellt, dass lediglich allgemein gehaltene Ausführungen in den Erhöhungsschreiben nicht ausreichen, vielmehr muss ein Bezug zum konkreten Tarif hergestellt werden.
Der BGH hatte in einer weiteren Entscheidung vom 23.06.2021 (IV ZR 250/20) die Entscheidung des OLG Köln vom 01.08.2020 (Az. 9 U 186/19), mit welcher die DKV zur Beitragsrückzahlung verurteilt wurde, unbeanstandet gelassen.
Für den Versicherungsnehmer kann die Rückforderung von unwirksamen Beitragserhöhungen insbesondere dann lohnend sein, wenn über einen langen Zeitraum jährliche Beitragserhöhung erfolgt sind, dann wären die einzelnen Erhöhungsverlangen für die letzten drei Jahre von der Rückforderung betroffen.
Ich berate sie hierzu gerne.

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