Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Hausratversicherung

Hausratversicherung – Ihre Rechte als Versicherungsnehmer

Als Fachanwältin für Versicherungsrecht setze ich Ihre Ansprüche durch

Ich bin spezialisiert auf die Durchsetzung von Leistungsansprüchen in der Hausratversicherung. Wenn Ihr Versicherer die Zahlung verzögert, den Schaden ablehnt oder nur teilweise reguliert, unterstütze ich Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die den gesamten Hausrat eines Versicherungsnehmers gegen finanzielle Verluste durch:

Brand & Blitzschlag
Leitungswasserschäden
Einbruchdiebstahl & Vandalismus
Sturm & Hagel

Zusätzlich kann über optionale Erweiterungen z. B. der Diebstahl von Fahrrädern mitversichert werden.

Typische Streitpunkte in der Hausratversicherung

Viele Versicherungsnehmer stehen bei der Schadensregulierung vor Herausforderungen, insbesondere wenn:

Einbruchspuren fehlen – Der Versicherer lehnt die Leistung ab, obwohl möglicherweise eine andere Versicherungsleistung greift.
Grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird – Der Versicherer argumentiert, dass der Schaden durch das Verhalten des Versicherungsnehmers selbst verursacht wurde.
Obliegenheitsverletzungen behauptet werden – Versicherer werfen dem Kunden vor, Vertragsbedingungen nicht eingehalten zu haben.
Die Höhe der Entschädigung angezweifelt wird – Der Versicherer will Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswerte kürzen.

Schadensfall in der Hausratversicherung – Das müssen Sie beachten

📌 1. Schaden sofort melden
Jeder Versicherungsfall – sei es Brand, Wasserschaden oder Einbruchdiebstahl – muss unverzüglich beim Versicherer angezeigt werden.

📌 2. Schadensbewertung vornehmen

  • Prüfen Sie, ob eine Reparatur möglich ist oder ein Totalschaden vorliegt.
  • Lassen Sie sich von einem Sanierungsunternehmen beraten, das eine Kosteneinschätzung vornimmt.

📌 3. Unterlagen einreichen

  • Kostenvoranschläge für Reparaturen
  • Totalschadenliste mit Wiederbeschaffungswert
  • Zahlungsaufforderung an den Versicherer

📌 4. Abschlagszahlung einfordern
Ein Monat nach Schadensmeldung haben Sie Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Diese muss ausdrücklich eingefordert werden. Ist die Schadensursache noch unklar, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.

📌 5. Achtung vor Versicherer-Gutachtern
Der Versicherer beauftragt häufig eigene Gutachter, die vermeintlich „unabhängig“ sind – in Wahrheit arbeiten sie jedoch im Interesse der Versicherung.

Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Ich unterstütze Versicherungsnehmer in der Hausratversicherung, wenn:

die Regulierung verschleppt wird
die Leistung abgelehnt oder gekürzt wurde
über Wochen oder Monate keine Einigung erzielt wird

Dank meines Netzwerks im BNI kann ich Ihnen zudem Sanierungsunternehmen empfehlen, um den Schaden schnellstmöglich instand setzen zu lassen.

Kontaktieren Sie mich für eine erste Beratung!

 

 

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