Kreditkartenmissbrauch
Kreditkartenmissbrauch & Betrug – Erstattungsanspruch gegen Banken durchsetzen
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstütze ich Sie bei Kreditkartenmissbrauch und Kreditkartenbetrug, um Ihre Erstattungsansprüche gegen die Bank durchzusetzen.
Anspruch auf Erstattung bei Kreditkartenbetrug – Klage gegen die Bank erforderlich
Wenn Betrüger Ihre Kreditkartendaten missbrauchen, haftet in vielen Fällen die Bank nach § 675u BGB für nicht autorisierte Zahlungen. Banken lehnen Erstattungen jedoch oft ab, weshalb eine Klage notwendig sein kann.
Die häufigsten Argumente der Banken:
❌ Anscheinsbeweis für eine Genehmigung durch den Kunden
❌ Grobe Fahrlässigkeit des Kunden bei der Nutzung der Kreditkarte
Tatsächlich gibt es keinen Anscheinsbeweis für eine Autorisierung durch den Kunden – die Bank muss nachweisen, dass die Zahlung tatsächlich vom Karteninhaber autorisiert wurde. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gibt es bei Abhebungen am Geldautomten mit der richtigen PIN. Auch eine grobe Fahrlässigkeit muss die Bank beweisen. Ob ein Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von der jeweiligen Gerichtsentscheidung ab.
Wie kommen Täter an Kreditkartendaten?
Die genaue Herkunft der gestohlenen Kreditkartendaten ist oft nicht nachvollziehbar. Häufige Betrugsmethoden sind:
🔹 Gefälschte Händlerseiten – Kunden geben Kreditkartendaten auf Fake-Websites ein.
🔹 Sicher-Bezahlen-Betrug auf eBay – Käufer werden auf betrügerische Seiten umgeleitet.
🔹 Unbekannte Methoden – in einigen Fällen bleibt völlig unklar, wie die Täter an die Daten gelangt sind.
Fachanwältin für Bankrecht – Ich setze Ihre Ansprüche durch!
Ich helfe Bankkunden, die Opfer von Kreditkartenmissbrauch oder Kreditkartenbetrug geworden sind, ihre Erstattungsansprüche gegen die Bank geltend zu machen – notfalls auch vor Gericht.
💡 Betroffen von Kreditkartenbetrug?
Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten und bespreche das weitere Vorgehen mit Ihnen.