Sparkasse: Call-ID-spoofing
Call-ID-Spoofing: Betrug bei EC- und Kreditkarten – Wichtige Gerichtsentscheidung für Sparkassenkunden
Als Fachanwältin für Bankrecht in Berlin unterstütze ich Opfer von EC-Karten-, Kreditkarten- und Online-Banking-Betrug, insbesondere durch Call-ID-Spoofing.
Call-ID-Spoofing: Wie Betrüger Sparkassenkunden täuschen
Eine besonders perfide Betrugsmasche ist das Call-ID-Spoofing. Dabei rufen Kriminelle Sparkassenkunden an und täuschen mit einer gefälschten Sparkassen-Telefonnummer eine echte Verbindung vor. Die Täter nutzen geschickt vertrauliche Informationen, um sich als Sparkassenmitarbeiter auszugeben – etwa den Namen des zuständigen Sachbearbeiters oder aktuelle Hinweise zur Änderung des Authentifizierungsverfahrens (wie die tatsächliche Umstellung der push-TAN-App im April 2024).
Wegweisendes Urteil des Amtsgerichts Eberswalde: Kein grob fahrlässiges Verhalten der Sparkassenkundin
Am 06.12.2024 entschied das Amtsgericht Eberswalde (Az. 2 C 421/23) zugunsten einer betroffenen Sparkassenkundin. Ich habe dieses bedeutende Urteil erstritten, das Verbraucher vor unberechtigter Haftung schützt.
Das Gericht stellte klar:
✅ Kein grob fahrlässiges Verhalten, weil ein Durchschnittsbürger nicht wissen kann, dass Betrüger fremde Telefonnummern nutzen.
✅ Die Kundin hatte keinen Grund, an der Echtheit des Anrufs zu zweifeln, da der Täter den Namen ihres Sparkassen-Sachbearbeiters nannte.
Dieses Urteil ist richtungsweisend und stärkt die Rechte von Bankkunden bei Betrug durch Call-ID-Spoofing.
Sind Sie betroffen? Rechtsberatung vom Fachanwalt für Bankrecht
Wenn Sie Opfer von Call-ID-Spoofing, EC-Karten-, Kreditkarten- oder Online-Banking-Betrug geworden sind, stehe ich Ihnen als erfahrene Fachanwältin für Bankrecht zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Eberswalde finden Sie hier.
