Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Sparkasse: Call-ID-spoofing

Eine sehr häufige Variante des Online-Banking oder EC-Karten bzw. Kreditkartenbetrugs ist das Call-ID-spoofing. Hierbei wird der Sparkassenkunde von einem Betrüger angerufen. Dabei wird ihm die Telefonnummer der Sparkasse auf seinem Telefon angezeigt. Die Anrufer nutzen dann gezielt Informationen, die vermeintlich nur ein echter Sparkassenmitarbeiter haben kann, entweder den Namen des Sachbearbeiters bei der regionalen Sparkasse oder beispielsweise die von der Sparkasse auf ihrer Internetseite veröffentlichen Informationen zur Umstellung des Authentifizierungsverfahrens, also das tatsächlich bei den Sparkassen im April 2024 durchgeführte Verfahren zur Änderung der push-TAN-App.
In einem solchen Fall hat das Amtsgericht Eberswalde in seinem Urteil vom 06.12.2024 (Az. 2 C 421/23) nun entschieden, dass die Sparkassenkundin nicht grob fahrlässig gehandelt hat, weil sie den Betrug durch den vermeintlichen Sparkassenmitarbeiter nicht erkannt hat. Das Amtsgericht stellte fest, dass ein Durchschnittsbürger nicht weiß, dass Betrüger eine fremde Telefonnummer nutzen können. Außerdem hatte der Täter den Namen der Sachbearbeiterin der Sparkassenkundin genannt, in deren Auftrag er angeblich angerufen habe, deshalb hätte die Kundin auch nicht an der Echtheit des Anrufs zweifeln müssen.

Sollten Sie von einem Fall des Call-ID-spoofing oder von einem anderen Fall des EC-Karten, Kreditkarten- oder Online-Banking-Betruges betroffen sein, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Eberswalde finden Sie hier.

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