Immobilienrecht
Rechtsberatung bei Mängeln im Immobilienverkauf und Immobilienfinanzierung
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit beschäftige ich mich intensiv mit Klageverfahren wegen Aufklärungspflichtverletzungen und Mängeln beim Immobilienverkauf. Besonders zwischen 2007 und 2010 bearbeitete ich zahlreiche Fälle von sogenannten „Schrottimmobilien„, bei denen ich erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen Banken und Verkäufer geltend gemacht habe. Diese Fälle waren bereits Gegenstand meiner Dissertation.
Vertretung bei Immobilienkäufen und -verkäufen
Heute vertrete ich sowohl Verkäufer als auch Käufer im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen Mängeln im Rahmen von Immobilienverkäufen und -käufen. Ein häufiger Streitpunkt sind Mängel bei Gebrauchtimmobilien, bei denen Gewährleistungsrechte im Kaufvertrag oft ausgeschlossen sind. In solchen Fällen bleibt als einziger Ansatzpunkt die arglistige Täuschung über tatsächliche oder vermeintliche Mängel. Als erfahrene Prozessanwältin verteidige ich Verkäufer gegen unberechtigte Schadenersatzansprüche und setze auf der Käuferseite berechtigte Ansprüche durch.
Beratung zu Immobilienfinanzierungen und Vorfälligkeitsentschädigungen
Neben meiner Tätigkeit im Bereich des Immobilienverkaufs berate ich auch zu komplexen Immobilienfinanzierungen. Hierzu gehören insbesondere die Beratung bei Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Veräußern von Immobilien sowie die Sicherheitenfreigabe im Rahmen von Finanzierungsvereinbarungen.
Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Einschätzung von Finanzierungsstrukturen und stehe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
