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Kryptowährungsbetrug mit Crypto.com / Foris MT Malta Limited – Ihre rechtliche Unterstützung
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich Anleger, die Opfer von Kryptowährungsbetrug im Zusammenhang mit Crypto.com und der dahinter stehenden Foris MT Malta Limited oder Foris DAX MT geworden sind.
Crypto.com in Deutschland: Keine BaFin-Lizenz, aber weiterhin aktiv
Obwohl sich Crypto.com als führender Kryptohandelsanbieter in Europa präsentiert, verfügte das Unternehmen bis Ende 2024 über keine BaFin-Lizenz zur aktiven Marktteilnahme in Deutschland. Nach Ermittlungen der BaFin kündigte Crypto.com 2023 an, sich vom deutschen Markt zurückzuziehen – ein Schritt, der laut Finanzen.net (März 2023) vollzogen wurde.
Trotz der offiziellen Rückzugsankündigung war das Angebot von Crypto.com weiterhin auf deutsche Kunden ausgerichtet. Deshalb habe ich Klage gegen Foris MT Malta Limited und deren Geschäftsführer Mariana Dinkova, Rafael de Marco e Melo und Robert Ancilleri eingereicht. Bis zum 31.12.2024 war für das Anbieten von Kryptoverwahrgeschäften in Deutschland eine BaFin-Erlaubnis erforderlich.
MiCAR: Neue EU-Regelungen ab 2025
Seit dem 01.01.2025 gilt die EU-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation – Verordnung EU 2023/1114). Nun genügt es, wenn ein Krypto-Dienstleister eine Lizenz in seinem Herkunftsland erhält, um in anderen EU-Staaten tätig zu werden. Eine eigene BaFin-Zulassung ist damit nicht mehr erforderlich.
Laut eigenen Angaben soll Crypto.com im Januar 2025 eine MiCAR-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht erhalten haben. Doch zuvor hatte die polnische Finanzaufsichtsbehörde (KNF) im November 2024 eine Warnung vor Crypto.com (Foris DAX MT) herausgegeben, da das Unternehmen unerlaubte Finanzdienstleistungen in Polen erbrachte.
Trotz früherer Verstöße gegen geltendes Recht wurde Crypto.com nun nach MiCAR lizenziert – ein fragwürdiger Schritt für den Verbraucherschutz in der EU.
Crypto.com und Betrug: Ein wiederkehrendes Muster
Crypto.com taucht immer wieder im Zusammenhang mit Kryptowährungsbetrug auf. Typische Betrugsmuster umfassen:
✅ Gefälschte Werbeanzeigen: KI-generierte Videos mit Prominenten, die schnelle Gewinne mit Kryptowährungen versprechen.
✅ Telefonbetrug: Opfer erhalten Anrufe von vermeintlichen Anlageberatern (oft aus London oder Österreich), die eine erste Einzahlung von 250 € fordern.
✅ Gefälschte Handelsplattformen: Nach der Einzahlung werden fiktive Gewinne angezeigt, um weitere Investitionen zu motivieren.
✅ Zugang zu Crypto.com-Konten: Betrüger richten für die Opfer Crypto.com-Konten ein und verschaffen sich via AnyDesk Zugriff.
✅ Geldtransfers über Openpayd Financial Services Malta Ltd. an Crypto.com – in Wahrheit landen die Gelder auf betrügerischen Plattformen.
Crypto.com behauptet, keinen Einfluss auf den Betrug zu haben. Doch in allen bekannten Fällen wurde ohne Wissen der Anleger ein Konto auf deren Namen eröffnet und missbräuchlich genutzt – ein klares Versäumnis im Bereich Betrugsprävention.
MiCAR und Verbraucherschutz: Zweifel an der neuen Regulierung
Die MiCAR-Verordnung verpflichtet Kryptodienstleister zur Betrugsprävention und zum Schutz ihrer Kunden. In der Vergangenheit war dies bei Crypto.com nicht der Fall. Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Vorschriften tatsächlich zu mehr Sicherheit führen – insbesondere angesichts der laxen Lizenzvergabe durch die maltesische Finanzaufsicht.
Schadenersatzklage gegen Crypto.com
Ich habe 2024 vor dem LG Düsseldorf eine Schadenersatzklage gegen die Geschäftsführer von Crypto.com wegen Verstoßes gegen § 32 KWG (alte Zulassungsregelung) eingereicht. Die MiCAR-Lizenz hat darauf keinen Einfluss.
Sind Sie betroffen? Jetzt handeln!
Falls Sie Opfer eines Kryptobetrugs im Zusammenhang mit Crypto.com geworden sind, stehe ich Ihnen als erfahrene Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.