Kapitalanlagerecht
Finanzwirtschaft ist die Kunst, das Geld von Hand zu Hand weiterzugeben, bis es schliesslich verschwindet
Robert W. Sarnoff, amerikanischer Geschäftsmann (1918-1997)
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht führe ich seit rd. 20 Jahren Prozesse wegen gescheiterter Kapitalanlagen und Prospekthaftungsklagen.
Im Kapitalanlagerecht geht es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung, wegen Prospektfehlern oder wegen Anlagebetrug. Seit dem Jahr 2007 bin ich auf diesem Gebiet tätig.Ich vertrete Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Emittenten, Gründungsgesellschafter von Publikumsgesellschaften, Anlageberater / Anlagevermittler und Prospektverantwortliche. Als Prozessanwältin habe ich im Rahmen meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit eine Vielzahl so genannter Massenverfahren, Musterprozesse und „Sammelklagen“ geführt. Zuletzt führte ich Zusammenhang mit Schiffsfonds-Beteiligungen zwölf Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG).
Das Kapitalanlagerecht ist geprägt von einer umfassenden Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten von Beratern, Prospektverantwortlichen und Vertragspartnern. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Vertretung der geschädigten Anleger. Darüber hinaus ist ein wirtschaftliches Verständnis und der Wille, sich in die Funktionsweise unterschiedlicher Kapitalanlagen einzuarbeiten, unverzichtbar.
Wenn Sie einen Verlust aus einer Kapitalanlage erlitten haben und glauben, dass dieser nicht nur aufgrund einer normalen Marktentwicklung eingetreten ist, sondern Ihnen vielmehr Hintergründe oder Risiken verschwiegen wurden, wenden Sie sich an mich, ich berate Sie dazu gerne.