Berufsunfähigkeitsversicherung
Sowohl die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, als auch die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung fällt in den Bereich der Lebensversicherung. Der Versicherer erbringt Leistungen für eine nach Versicherungsbeginn eingetretene Berufsunfähigkeit. Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist in § 172 Abs. 2 VVG legaldefiniert. Berufsunfähig ist danach, „wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Streitpunkte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bilden immer wieder die Frage, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt und ggf. ob eine Verweisung auf eine Vergleichstätigkeit möglich ist.
Ich vertrete Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gegen das Versicherungsunternehmen.