Betriebsschließungsversicherung
Betriebsschließungsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung – Ansprüche erfolgreich durchsetzen
Die Betriebsschließungsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung sind wichtige Versicherungen für Unternehmen, die im Falle von Betriebsschließungen oder -unterbrechungen finanzielle Entschädigung bieten. Besonders die Betriebsschließungsversicherung hat durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen behördlichen Maßnahmen an Bedeutung gewonnen.
Betriebsschließungsversicherung während der Corona-Pandemie
Die Betriebsschließungsversicherung wurde während der Corona-Pandemie zunehmend relevant, insbesondere für Unternehmen in der Gastronomie und Hotelbranche, die von den behördlichen Maßnahmen betroffen waren. In zwei wichtigen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) wurden zentrale Fragen zur Leistungsanspruch aus der Betriebsschließungsversicherung aufgrund der Pandemie geklärt:
- Erstes Urteil vom 26.01.2022 (IV ZR 144/21): Der BGH entschied, dass das Corona-Virus nicht unter den Versicherungsschutz fällt, wenn der Versicherungsschutz nur für einen bestimmten Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern gilt, und das Corona-Virus dort nicht aufgeführt war.
- Zweites Urteil vom 18.01.2023 (IV ZR 465/21): In diesem Urteil stellte der BGH klar, dass auch dann kein Anspruch auf Leistungen besteht, wenn das Infektionsschutzgesetz im Versicherungsvertrag als Grundlage dient und das Corona-Virus erst nach März 2020 in den Katalog des Gesetzes aufgenommen wurde. Daher können Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung nur für den zweiten Lockdown ab Mai 2020 beansprucht werden.
Betriebsunterbrechungsversicherung – Abgrenzung zur Betriebsschließungsversicherung
Im Unterschied zur Betriebsschließungsversicherung, die speziell für Seuchen und Pandemien konzipiert wurde, schützt die Betriebsunterbrechungsversicherung vor finanziellen Verlusten aufgrund von anderen Schäden, wie z.B. Wasserschäden, Feuer oder Elementarschäden. Sie ist oft Teil einer umfassenden Industrieversicherung und sichert den Unternehmensertrag während der Betriebsunterbrechung ab.
Ansprüche aus der Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung durchsetzen
Ich unterstütze Unternehmen dabei, ihre Ansprüche aus der Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung durchzusetzen. Insbesondere in Fällen von Pandemie-bedingten Betriebsschließungen oder Versicherungsstreitigkeiten stehe ich Ihnen als erfahrene Fachanwältin für Versicherungsrecht zur Seite.
Ob es um Leistungsansprüche wegen Corona-bedingter Betriebsschließungen geht oder um Ansprüche aus Betriebsunterbrechungen aufgrund von anderen Schäden – ich prüfe Ihren Vertrag und setze Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.
Kontaktieren Sie mich für eine rechtliche Beratung
Haben Sie Probleme mit Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebsschließungsversicherung? Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.