Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26.01.2022 (IV ZR 144/21) erstmals zu den coronabedingten Betriebsschließungen in der Gastronomie- und Hotelbranche aus März 2020 entschieden. In dieser Entscheidung ging der BGH davon aus, dass das Corona-Virus nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist, wenn die Versicherungsbedingungen einen Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern enthalten, in welchem das Corona-Virus (denknotwendig) noch nicht aufgenommen war. Damit hat sich die Hoffnung vieler Hoteliers und Gastronomen zerschlagen, jedenfalls Teile ihrer Schäden aus der Betriebsschließungsversicherung ersetzt zu erhalten.
Nach der Entscheidung des BGH kommt es für die Frage, ob die Betriebsschließungsversicherung im Falle des ersten Corona-Lockdowns eingreifen kann, auf die konkrete Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen an. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof nach und nach nun auch über die verschiedenen Varianten der Versicherungsbedingungen entscheidet, soweit die Verfahren – nunmehr wohl auch auf Betreiben der Kläger – nicht beendet werden.
Weitere Informationen
– Podcast ‚berlin bubble‘ mit Frau Dr. Knöpfel bei INFOfm
– Einen Bericht von Versicherungstipp über das Urteil des LG Mannheim finden Sie hier.
– Einen Bericht von Kapital-markt intern mit meinem Interview zu den Reaktionsmöglichkeiten auf das Verhalten der Versicherer finden Sie hier.
– Meinen Aufsatz bei Dnews24 zu den Problemen der Betriebsschließungsversicherung in der Corona-Krise finden Sie hier.