Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung wegen der vorzeitigen Ablösung von Immobiliendarlehen, bzw. von Darlehen, welche grundpfandrechtlich besichert sind, stellt seit jeher ein Streitpunkt in der Beziehung zwischen Bank zu Bankkunden dar.

Nachdem in der Vergangenheit mit Hilfe des so genannten „Widerrufsjokers“ die Vorfälligkeitsentschädigung zu Fall gebracht werden konnte, ist dies heute – in der Regel – kaum noch möglich. Der Bundesgerichtshof hat die Anwendbarkeit der EuGH-Entscheidung zum so genannten Kaskadenverweis aus März 2020 auf Immobiliendarlehen verneint. In den seltensten Fällen wird – wegen der Verwendung des ESIS Merkblatts (Europäisches Standardisierte Merkblatt) und Musterwiderrufsbelehrung – ein durchgreifender Fehler in der Widerrufsbelehrung zu finden sein.

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann jedeoch zurückgefordert werden, wenn die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. Für einen Sparkassenvertrag aus Dezember 2016 hat beispielsweise das LG Kiel (Urt. v. 04.11.2022, Az. 12 O 198/21, juris) festgestellt, dass im Darlehensvertrag die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft sind und die Sparkasse zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt.

Ein weiterer Angeriffspunkt für Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Zeitraum ab September 2016 bis Februar/März 2022 gezahlt wurden, ist jedoch, dass die Banken diese regelmäßig zu hoch berechnet haben.

Die Banken haben die Vorfälligkeitsentschädigung üblicherweise unter Zugrundelegung einer negativen Wiederanlagerendite abgerechnet. Die Berechnung erfolgte nach der Aktiv-Passiv-Methode auf der Grundlage der von der Bundesbank veröffentlichten Pfandbriefrendite. Da die Pfandbriefrendite im Zeitraum 2016 bis Februar 2022 negativ war, haben die Banken einen (fikitven) Anlageverlust zu dem Zinsverlust hinzugerechnet. Im Ergebnis berechneten sie damit eine Vorfälligkeitsentschädigung, welche über dem Betrag liegt, der bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt an Zinsen zu zahlen gewesen wäre. Die Bank steht damit besser, als im Fall der Fortführung des Darlehens. Das widerspricht allerdings dem Zweck der Vorfälligkeitsentschädigung, welche die Bank nur für Zinsverluste infolge einer vorzeitigen Kündigung entschädigen soll.

Die Beträge, welche bei der Berechnung nach der Aktiv-Passiv-Methode über die Vertragszinsen hinausgehen, können beträchtlich sein, so dass sich gerade bei Vorfälligkeitsentschädigungen im Bereich ab 10.000,- € eine Überprüfung lohnt, sprechen Sie mich gerne an.

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertrete ich Darlehensnehmer im Zusammenhang mit Darlehenskündigung, Sicherheitentausch zur Umgehung einer Vorfälligkeitsentschädigung und der Rückforderung von überhöhten Vorfälligkeitsentschädigungen.

Sprechen Sie mich an.







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