MS Conti Almandin
1. Prospektfehler
Die Conti 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „Conti Almandin“ wurde als Publikumsfonds mit Prospekt vom 07.07.2010 aufgelegt.
Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Almandin spricht von einem lukrativen Martumfeld für die Conti Almandin als Supramax-Bulker. Diese Aussage war zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr vertretbar. Das Jahr 2010 zeichnete sich durch einen extrem hohen Auftragsbestand an Schiffsneubauten bei den Massengutfrachtern aus. Bereits seit dem Jahre 2009 war in Fachkreisen bekannt, dass eine erhebliche Überkapazität an Massenguttransportschiffen (Bulker) vorhanden war, welche sich – damals bereits absehbar – aufgrund eines erheblichen Bestandes an Bauaufträgen, die in den Jahren ab 2010 zur Auslieferung kommen sollten, weiter vergrößern würde. Einen Hinweis auf diese Tatsache findet sich im Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Almandin nicht. Vielmehr wird ein Kapazitätswachstum von lediglich 8,4 % p.a. behauptet, obwohl das erwartete Wachstum sowohl im Segment der Supramax-Bulker, als auch bei der Gesamtbulkerfotte weit darüber lag. Alleine im Jahr 2010 vergrößerte sich die weltweite Bulkerflotte um 17 %, was ein enormes Wachstum auf einem ohnehin schon überstrapazierten Markt bedeutete.
2. Kapitalanlegermusterverfahren
Zu der Frage, ob der Prospekt fehlerhaft ist, führe ich ein Kapitalanlegermusterverfahren. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass eine Angabe der Überkapazität deshalb nicht erfolgen musste, weil ein langjähriger Chartervertrag abgeschlossen worden sei. Das Oberlandesgericht verkennt dabei, dass dies an dem Risiko des Ausfalls des Charterers nichts ändert, sondern vielmehr das Insolvenzrisiko des Charterers und damit das Ausfallrisiko für den Fonds noch vergrößert wird. Letztlich wird hier der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens über die Fehlerhaftigkeit des Prospekts entscheiden.
3. Verjährungshemmung
Die absolute 10-jährige Verjährungsfrist läuft 10 Jahre nach Beitritt zu dem Fonds ab. Die Verjährungshemmung kann noch vor Ablauf dieses Zeitraums durch Klageerhebung erfolgen.