Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

MS Conti Ametrin

1. Prospektfehler

Der Prospekt des Conti 177. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG „MS Conti Ametrin“ Schifffonds stammt vom 08.02.2011.

Die Conti hat den Bauvertrag für das Schiff im April 2008 übernommen, fertiggestellt wurde das Schiff im Ende Oktober 2011. Bei dem Schiff handelt es sich um einen Supramax-Bulker mit einer Tragfähigkeit von 57.000 tdw.

In dem Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Ametrin wird von einem lukrativen Marktumfeld für das Schiff gesprochen. Es wird behauptet, dass das Institut für Schiffahrt und Logistik (ISL) ein Kapazitätswachstum von 9,5 % p.a. prognostiziert hätte. Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Ametrin behauptet weiter, dass ein Gutachten den Baupreis als sehr günstig bestätigt hätte.

Diese Aussagen sind falsch. Im Jahr 2010 drängte eine ernorme Anzahl von Schiffsneubauten im Bereich der Massengutfrachter (Bulker) auf den Markt, so dass sich durch diesen Flottenzuwachs von 17 % alleine im Jahr 2010 erhebliche Transportüberkapazitäten aufgebaut hatten. Große Teile der Weltflotte war beschäftigungslos. Der zweitgrößte Koreanische Charterer, die Korea Line Corporation hatte am 27.01.2011, also nur wenige Tage vor Prospektlegung, Gläubigerschutz angemeldet, da die Charterraten eingebrochen waren und er seine Festpreisverpflichtung aus den Charterverträgen mit den Schiffseignern wegen fehlender eigener Einnahmen nicht mehr bedienen konnte. Auch die Conti war von dieser Insolvenz betroffen, denn die Schiffe Conti Saphir und Conti Selenit waren an die Korea Line verchartert gewesen. Dass dieselben Probleme auch den Charterer der Conti Ametrin, die STX Pan Ocean, betreffen konnten, musste die Conti deshab bereits zu diesem Zeitpunkt annehmen. Tatsächlich meldete die STX Pan Ocean dann auch im Juni 2013 Gläubigerschutz an.

Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Ametrin enthält keinen Hinweis auf die bereits bestehende Überkapazität auf dem Bulker- Markt. Auch die Angaben zum erwarteten Kapazitätswachstum sind falsch. Tatsächlich war im Segement der Supramax-Bulker im Jahr 2011 mit einem Wachstum von 20 % p.a. für die nächsten drei Jahre zu rechnen und nicht lediglich mit 9 % p.a.

Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Ametin ist daher fehlerhaft, den betroffenen Anlegern stehen deshalb Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter, die Bremer Bereederungsgesellschaft und die Conti Reederei Management GmbH & Co. KG zu.

2. Kapitalanlegermusterverfahren

Das Landgericht München I hat am 26.10.2018 einen Vorlagebeschluss zum Oberlandesgericht München im Zusammenhang mit dem Conti Schiffsfonds MS Conti Ametrin erlassen. Die von mir gerügten Prospektfehler werden nun in einem Kapitalanlegermusterklageverfahren geprüft. Der Musterkläger wurde vom Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 06.06.2019 bestimmt und wird von mir vertreten.

3. Frist zur Forderungsanmeldung ist abgelaufen

Nach Ablauf der Anmeldefrist des § 10 KapMuG kann eine Verjährungshemmung nur noch im Wege der Klage bewirkt werden.