Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

MS Conti Aquamarin

1. Prospektfehler

Der Prospekt zum Conti 182. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG „MS Conti Aquamarin“ Schiffsfonds stammt vom 15.03.2011. Die MS Conti Aquamarin ist ein Supramax-Bulker mit einer Tragfähigkeit von 57.000 tdw.

Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Aquamarin behauptet ein positives Marktumfeld für die Conti Aquamarin. Tatsächlich wurde vom Institut für Schifffahrt und Logistik (ISL) seit 2009 darauf hingewiesen, dass die vielen Schiffsneubauten im Bulker-Markt zu einer erheblichen Überkapazität in diesem Segment geführt haben, was sich negativ auf die Charterraten auswirkte. Das Jahr 2010 war das Jahr mit dem größten Wachstum überhaupt, die Zunahme der gesamten Bulkerflotte betrug stolze 17 %. Dieses Wachstum wurde vom ISL als historisch bezeichnet. Dieser enorme Anstieg an Transportkapazität, der weit über dem Nachfragewachstum lag, führte zu fallenden Charterraten und zu einer enormen Anzahl von beschäftigungslosen Schiffen. Gerade auch bei den Supramax-Bulkern war die Anzahl von Neubestellungen besonders hoch.

Dennoch wird seitens der Conti auf diese Überkapazität und auf die damit verbundenen Risiken der Beteiligung nicht hingewiesen. Die Markterwartungen werden daher im Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Aquamarin falsch dargestellt, so dass ein Prospektfehler vorliegt, der zu einer Schadenersatzverpflichtung der Gründungsgesellschafter führt.

2. Kapitalanlegermusterverfahren

Zu der Frage, ob der Prospekt fehlerhaft ist, führe ich ein Kapitalanlegermusterverfahren. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass eine Angabe der Überkapazität deshalb nicht erfolgen musste, weil ein langjähriger Chartervertrag abgeschlossen worden sei. Das Oberlandesgericht verkennt dabei, dass dies an dem Risiko des Ausfalls des Charterers nichts ändert, sondern vielmehr das Insolvenzrisiko des Charterers  und damit das Ausfallrisiko für den Fonds noch vergrößert wird. Letztlich wird hier der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens über die Fehlerhaftigkeit des Prospekts entscheiden.

3. Verjährungshemmung

Die absolute 10-jährige Verjährungsfrist läuft 10 Jahre nach Beitritt zu dem Fonds ab. Die Verjährungshemmung kann noch vor Ablauf dieses Zeitraums durch Klageerhebung erfolgen.