Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

MS Conti Amethyst

1. Prospektfehler

Der Prospekt des Conti 176. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG „MS Conti Amethyst“ Schifffonds wurde am 08.11.2010 aufgelegt.

Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Amethyst beschreibt  ein positives Marktumfeld für die Conti Amethyst. Dies war zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr vertretbar. Im Jahr 2010 kam es zu einem massiven Antieg der Bulker-Flotte. Die Überkapazitäten die sich schon ab 2009 abzeichneten wurden durch die enorme Anzahl von Schiffsneubauten im Jahr 2010 weiter verschärft. Darüber hinaus vermittelt der Prospekt den falschen Eindruck, das Kapazitätswachstum liege bei nur 9,3 %. p.a. obwohl im Segment der Surpamax-Bulker – ausgehend von den Zahlen aus Januar 2010 – mit einem Wachstum von 32 % p.a. bis 2013 gerechnet werden musste. Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Ametyhst beschreibt an keiner Stelle diese erhebliche Überkapazität und die damit verbundenen Folgen und das schwierige Marktumfeld der Massengutfrachter zu dieser Zeit.

Es liegt daher ein Prospektfehler vor, welcher einen Schadenersatzanspruch der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne begründet. Die von mir geführten Klagen richten sich gegen die Bremer Bereederungsgesellschaft und die Conti Reederei Management GmbH & Co. KG.

2. Kapitalanlegermusterverfahren

Zu der Frage, ob der Prospekt fehlerhaft ist, führe ich ein Kapitalanlegermusterverfahren. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass eine Angabe der Überkapazität deshalb nicht erfolgen musste, weil ein langjähriger Chartervertrag abgeschlossen worden sei. Das Oberlandesgericht verkennt dabei, dass dies an dem Risiko des Ausfalls des Charterers nichts ändert, sondern vielmehr das Insolvenzrisiko des Charterers  und damit das Ausfallrisiko für den Fonds noch vergrößert wird. Letztlich wird hier der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens über die Fehlerhaftigkeit des Prospekts entscheiden.

3. Verjährungshemmung

Die absolute 10-jährige Verjährungsfrist läuft 10 Jahre nach Beitritt zu dem Fonds ab. Die Verjährungshemmung kann noch vor Ablauf dieses Zeitraums durch Klageerhebung erfolgen.