Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

MS Conti Lapislazuli

1. Prospektfehler

Der Prospekt des Conti 170. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG „MS Conti Lapislazuli“ Schifffonds stammt vom 18.05.2011. Die MS Conti Lapislazuli ist  ein Supramax-Bulker mit einer Tragfähigkeit von 57.000 tdw.

Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Lapislazuli behauptet, dass es sich bei der Bulker-Schifffahrt um einen Wachstumsmarkt handeln solle und für die Conti Lapitslazuli lukrative Ertragsaussichten bestehen würden. In Fachveröffentlichungen des Instituts für Schifffahrt und Logistik (ISL) aus dem Jahr 2010 und vom April 2011 ist immer wieder die Rede von einer sich immer weiter vergrößernden Überkapazität, welche die Charterraten unter Druck setzt. Im Jahr 2011 war auch klar, dass auch die Verschrottung älterer Schiffe nicht dazu beitrug die Überkapazitäten abzubauen. Das ISL stellte im Jahr 2011 fest, dass auch weiterhin ein hohes Auftragsvolumen an Schiffsneubauten im Orderbuch vorhanden sei, das es unwahrscheinlich erscheinen ließe, dass sich die eingebrochenen Charterraten schnell wieder erholen würden. Im Januar 2011 war infolge dieses Marktzusammenbruchs auch der zweitgrößte koreanische Charterer in die Insolvenz geraten. Auch zwei Conti Schiffsfonds waren hiervon betroffen. Die Behauptung, es lägen gute Marktaussichten für die Conti Lapislazuli vor, war daher unvertretbar.

Es liegt daher ein Prospektfehler vor, welcher einen Schadenersatzanspruch der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne begründet. Die Prospekthaftungsklagen führe ich gegen die Bremer Bereederungsgesellschaft und die Conti Reederei Management GmbH & Co. KG.

2. Kapitalanlegermusterverfahren

Zu der Frage, ob der Prospekt fehlerhaft ist, führe ich ein Kapitalanlegermusterverfahren. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass eine Angabe der Überkapazität deshalb nicht erfolgen musste, weil ein langjähriger Chartervertrag abgeschlossen worden sei. Das Oberlandesgericht verkennt dabei, dass dies an dem Risiko des Ausfalls des Charterers nichts ändert, sondern vielmehr das Insolvenzrisiko des Charterers  und damit das Ausfallrisiko für den Fonds noch vergrößert wird. Letztlich wird hier der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens über die Fehlerhaftigkeit des Prospekts entscheiden.

3. Verjährungshemmung

Die absolute 10-jährige Verjährungsfrist läuft 10 Jahre nach Beitritt zu dem Fonds ab. Die Verjährungshemmung kann noch vor Ablauf dieses Zeitraums durch Klageerhebung erfolgen.