Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

MS Conti Amazonit

1. Prospektfehler

Der Prospekt des Conti 175. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG „MS Conti Amazonit“ Schiffsfonds stammt vom 01.10.2010. Die MS Conti Amazonit ist ein Supramax-Bulker mit einer Tragfähigkeit von 57.000 tdw.

Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Amazonit behauptet, dass für die MS Conti Amazonit ein lukratives Marktumfeld gegeben sei. Dies war im Oktober 2010 aufgrund der Überkapazitäten auf dem Bulker-Markt jedoch nicht mehr der Fall. Im April 2010 wird in der Zeitschrift des ISL (Institut für Schifffahrt und Logistik) massiv auf eine bereits bestehende und sich weiter verschärfende Überkapazität hingewiesen die sich negativ auf die Charterraten auswirkt. Da die Conti in ihrem Prospekt auf dieselbe Quelle Bezug nimmt, musste ihr diese Veröffentlichung bekannt gewesen sein. In dem Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Amazonit ist jedoch weiterhin von einem positiven Marktumfeld die Rede, wovon im Hinblick auf die eingebrochenen Charterraten nicht mehr die Rede sein konnte.

Es liegt daher ein Prospektfehler vor, welcher einen Schadenersatzanspruch der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne begründet. Die Propekthaftungsklagen führe ich gegen die Bremer Bereederungsgesellschaft und die Conti Reederei Management GmbH & Co. KG.

2. Kapitalanlegermusterverfahren

Zu der Frage, ob der Prospekt fehlerhaft ist, führe ich ein Kapitalanlegermusterverfahren. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass eine Angabe der Überkapazität deshalb nicht erfolgen musste, weil ein langjähriger Chartervertrag abgeschlossen worden sei. Das Oberlandesgericht verkennt dabei, dass dies an dem Risiko des Ausfalls des Charterers nichts ändert, sondern vielmehr das Insolvenzrisiko des Charterers  und damit das Ausfallrisiko für den Fonds noch vergrößert wird. Letztlich wird hier der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens über die Fehlerhaftigkeit des Prospekts entscheiden.

3. Verjährungshemmung

Die absolute 10-jährige Verjährungsfrist läuft 10 Jahre nach Beitritt zu dem Fonds ab. Die Verjährungshemmung kann noch vor Ablauf dieses Zeitraums durch Klageerhebung erfolgen.