Erfahrungen & Bewertungen zu TK Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

MS Conti Aragonit

1. Prospektfehler

Der Prospekt des Conti 183. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG „MS Conti Aragonit“ Schiffsfonds wurde am 05.07.2012 aufgelegt. Der Conti Schiffsfonds MS Conti Aragonit ist der letzte Bulker-Schiffsfonds den Conti aufgelegt hat. Die MS Conti Aragonit ist ein Supramax-Bulker mit einer Tragfähigkeit von 57.000 tdw.

Obwohl die enormen Überkapazitäten auf dem Bulker-Markt dazu geführt hatten, dass viele Schiffe beschäftungslos waren, die Preise für Transportkapazität noch einmal deutlich gesunken waren und es die ersten Insolvenzen unter den Charterbetrieben gegeben hatte, behauptete der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Aragnonit nach wie vor, dass der Bulker-Markt ein Wachstumsmarkt sei. Selbst unter der optimistischsten Prognose war dies schlichtweg unvertretbar. Das ISL (Institut für Schifffahr und Logistik) berichtete seit 2009 kontinuierlich von den sich immer weiter aufbauenden Transportüberkapazitäten, die mit der ernormen Anzahl von Schiffsneubauten zusammenhängt, die seit 2010 den Markt auf Angebotsseite förmlich überschwemmen. Diese Problematik wird in dem Prospekt nicht einmal im Ansatz angesprochen. Daher werden die Markterwartungen im Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Aragonit falsch dargestellt. Auf das konkrete Insolvenzrisiko des Charterers, der  STX Pan Ocean Co. Ltd, Südkorea wird nicht hingewiesen. Tatsächlich meldete die STX Pan Ocean nur ein Jahr nach Auflegung des Fonds Insolvenz an. Dies kam für die Conti auch keinesfalls überraschend, denn die STX Pan Ocean hatte aufgrund der langjährig vereinbarten Charterverträge Charterraten an den Fonds zu zahlen, die weit über den Marktpreisen lag, sie selbst konnte die Transportkapazität jedoch nur zu den weit niedrigeren tatsächlichen Preisen anbieten. Aus diesem Grund war bereits ein Jahr zuvor die Korea Line pleite gegangen. Auch hiervon waren Conti Schiffsfonds betroffen gewesen.

Es liegt daher ein Prospektfehler vor, welcher einen Schadenersatzanspruch der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter führt. Die Prospekthaftungsklagen führe ich gegen die Bremer Bereederungsgesellschaft und die Conti Reederei Management GmbH & Co. KG.

2. Kapitalanlegermusterverfahren

Das Landgericht München erließ am 28.03.2019 einen Vorlagebeschluss an das Oberlandesgericht München in welchem es diesem die von mir geltend gemachten Prospektfehler zur Prüfung vorlegte. Im Rahmen dieses Kapitalanlegermusterverfahrens wird geprüft, ob der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Aragonit fehlerhaft ist. Das Oberlandesgericht München bestimmte mit Beschluss vom 31.07.2019 den Musterkläger, der durch mich vertreten wird.

3. Frist zur Forderungsanmeldung abgelaufen

Nach Ablauf der Frist zur Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG ist zur Verjährungshemmung lediglich noch die Klageerhebung möglich.